Was darf der Verfassungsschutz und wie wird er überwacht? Mit diesen Fragen hat sich die Landesregierung in Bremen befasst und das bisherige Verfassungsschutzgesetz aus dem Jahr 2013 umfassend überarbeitet. Folgendes sieht der Gesetzentwurf nach Angaben des Bremer Innenressorts vor:
Künftig muss eine Richterin oder ein Richter intensive Maßnahmen wie den Einsatz von Vertrauenspersonen oder heimliche umfangreiche Datenerhebungen vorab genehmigen. Das Gesetz schreibt genau vor, unter welchen Voraussetzungen der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Es gibt drei Stufen - je schwerer der Eingriff, desto höher sind die Anforderungen.
Die Privatsphäre soll stärker geschützt werden. Das betrifft den Kernbereich privater Lebensgestaltung und die Vertraulichkeit von Berufsgruppen wie Ärzten, Anwälten oder Geistlichen.
Neue Regeln gibt es auch für die Ortung von Mobilfunkgeräten, den Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Bediensteten sowie für die Beobachtung von extremistischen Aktivitäten im digitalen Raum.