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Bremen überarbeitet Verfassungsschutzgesetz – Richterkontrolle und mehr Privatsphäre

Aus Sicht von Bremens Innensenatorin Eva Högl (SPD) ist bei einem neuen Verfassungsschutzgesetz die Balance zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten wichtig. (Archivbild)  / Foto: Sina Schuldt/dpa
Aus Sicht von Bremens Innensenatorin Eva Högl (SPD) ist bei einem neuen Verfassungsschutzgesetz die Balance zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten wichtig. (Archivbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa

Bremen überarbeitet das Landesverfassungsschutzgesetz: Richterliche Genehmigung für heimliche Maßnahmen und stärkerer Schutz privater Lebensbereiche.

Was darf der Verfassungsschutz und wie wird er überwacht? Mit diesen Fragen hat sich die Landesregierung in Bremen befasst und das bisherige Verfassungsschutzgesetz aus dem Jahr 2013 umfassend überarbeitet. Folgendes sieht der Gesetzentwurf nach Angaben des Bremer Innenressorts vor:

Künftig muss eine Richterin oder ein Richter intensive Maßnahmen wie den Einsatz von Vertrauenspersonen oder heimliche umfangreiche Datenerhebungen vorab genehmigen. Das Gesetz schreibt genau vor, unter welchen Voraussetzungen der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf. Es gibt drei Stufen - je schwerer der Eingriff, desto höher sind die Anforderungen.

Die Privatsphäre soll stärker geschützt werden. Das betrifft den Kernbereich privater Lebensgestaltung und die Vertraulichkeit von Berufsgruppen wie Ärzten, Anwälten oder Geistlichen.

Neue Regeln gibt es auch für die Ortung von Mobilfunkgeräten, den Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Bediensteten sowie für die Beobachtung von extremistischen Aktivitäten im digitalen Raum.

Klare Regeln und mehr Kontrolle

«Das Gesetz ist ein guter Kompromiss zwischen einer effektiven Handlungsgrundlage für den Verfassungsschutz auf der einen und der Wahrung der Grundrechte auf der anderen Seite», so Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) laut Mitteilung. «Damit werden wir sowohl der Bedrohungslage, als auch den Anforderungen unseres Rechtsstaates gerecht.» 

Bremens Innensenatorin Eva Högl (SPD) sagte, das Gesetz schaffe eine zeitgemäße Grundlage für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Es gehe darum, klare Regeln aufzustellen. «Der Verfassungsschutz bekommt die Befugnisse, die er für seine Arbeit braucht. Zugleich wird seine Tätigkeit künftig durch eine richterliche Vorabkontrolle gestärkt. Diese Balance zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten ist uns besonders wichtig.»

Mit der Überarbeitung des Landesverfassungsschutzgesetzes reagiert die rot-grün-rote Koalition auf eine veränderte Sicherheitslage. Hintergrund sind zudem neue Anforderungen, die sich aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ergeben. Der Gesetzentwurf muss von der Bremischen Bürgerschaft beraten und beschlossen werden.

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