Mehrere AfD-Politiker sind in Niedersachsen von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen worden. Nach den letzten Entscheidungen der Wahlausschüsse dürfen mindestens vier Bewerber der Partei nicht bei der Kommunalwahl am 13. September antreten. Weitere geprüfte AfD-Bewerber wurden zugelassen, andere gar nicht erst geprüft.
Die Entscheidungen mussten bis heute fallen. An diesem Tag endete die gesetzliche Frist für die Zulassung der Bewerber und Wahlvorschläge.
Am Mittwoch lehnte der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe als Kandidaten für die Landratswahl mit 6 zu 1 Stimmen ab. Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.
«Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses haben unter sorgfältiger und vertiefter Abwägung aller maßgeblicher Aspekte des konkreten Einzelfalls weisungsungebunden, eigenständig und parteineutral in öffentlicher Sitzung entschieden, den Wahlvorschlag nicht zuzulassen», teilte der Landkreis mit.