Mehrere Bewerber für kommunale Spitzenämter in Niedersachsen sind wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht zur Wahl am 13. September zugelassen worden. Betroffen sind unter anderem die AfD-Politiker Martin Sichert, Stephan Bothe, Thorsten Moriße und Justin Vogel sowie der parteilose Eugen Nazarenus, dem eine Nähe zur «Reichsbürger»-Szene vorgeworfen wird.
Während das Innenministerium das Verfahren als Anwendung geltenden Rechts verteidigt, gehen die Einschätzungen von Staatsrechtlern auseinander. Im Kern geht es um zwei hohe Rechtsgüter: den Schutz staatlicher Ämter vor Verfassungsfeinden und die Freiheit der Wahl.