Die Kommunen in Niedersachsen werden vom Land nicht mit ausreichend Geldern zu Erledigung ihrer Aufgaben versorgt - das meint zumindest der Landkreis Helmstedt. Er wehrt sich gegen Höhe und Verteilung der Mittelzuweisung. Für die eingereichte Verfassungsbeschwerde beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof steht jetzt ein Verhandlungstermin im September an.
Der Landkreis greife das Gesetz über den Finanzausgleich sowie das Finanzverteilungsgesetz an, teilte der Staatsgerichtshof in Bückeburg mit. Die strukturelle Unterfinanzierung bei der Erledigung von staatlichen Aufgaben durch Kommunen müsse beendet werden, hatte der Landkreis zur Begründung für die Verfassungsbeschwerde mitgeteilt.
Der Helmstedter Haushalt ist nach den Verwaltungsangaben trotz Sparbemühungen seit langem defizitär. Den gestiegenen Ausgaben für die Aufgaben stünden keine entsprechenden Einnahmen gegenüber, und es sei von einer weiteren Verschärfung der Finanzlage auszugehen. Der Gesetzgeber habe es versäumt, die finanzielle Situation zu beobachten und mit der Zuweisung der notwendigen finanziellen Mittel zu reagieren.