In der Frage nach einem AfD-Verbotsverfahren hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst seine Forderung nach einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bekräftigt. Es brauche eine solche Gruppe, «die beweisbare Belege sammelt, was ist das für eine Partei? Das müssen wir erst mal machen», antwortete Wüst in Lehrte bei Hannover auf eine Zuschauerfrage bei einer CDU-Veranstaltung vor den niedersächsischen Kommunalwahlen. Bisher gebe es so eine gemeinsame Sammlung nicht, und dabei könnten «unterschiedliche Rechtsfolgen» herauskommen. Wüst betonte zugleich, die Frage nach einem Verbotsverfahren sei keine Haltungsfrage, sondern das Grundgesetz habe zu Recht sehr hohe Hürden definiert für ein Parteiverbot. «Meine persönliche Haltung, davon aber einmal abgesetzt, ist: Wenn es am Ende reicht, eine Partei zu verbieten, weil sie aggressiv-kämpferisch unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet, dann sage ich, lese ich das als Handlungsbefehl», sagte Wüst. «Wenn eine Partei in der Lage ist, durch ihre aggressiv-kämpferische Haltung diese Verfassung aus den Angeln zu heben, dann muss ich diese Verfassung schützen. Da habe ich einen Amtseid drauf gemacht.» Bereits nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt am Sonntag hatte Wüst gefordert, die Partei von einer Gruppe prüfen zu lassen, die aus Experten von Bund und Ländern sowie aus Verfassungsrechtlern und Beamten des Verfassungsschutzes bestehen solle. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich danach erneut skeptisch zu den Erfolgschancen eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens geäußert. «Wir können das gerne immer wieder auch prüfen, aber aus meiner Sicht ist das eine sehr hohe Hürde», sagte der CDU-Vorsitzende am Mittwoch. Er glaube im Übrigen nicht, dass man mit einem Verbot der Partei das Problem löse, das die Wählerinnen und Wähler der AfD in Deutschland sähen, sagte Merz. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten«(...) dann muss ich diese Verfassung schützen»