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Bovenschulte fordert Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbots

Bovenschulte fordert Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbots
Bovenschulte setzt sich für eine Arbeitsgruppe ein, die ein AfD-Verbotsverfahren prüfen soll. / Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Seine letzte Rede als Bundesratspräsident nutzt Andreas Bovenschulte für einen Appell. Es geht darum, wie weit die Demokratie im Umgang mit der AfD gehen sollte – und warum kein Fehler passieren darf.

Der scheidende Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ein AfD-Verbotsverfahren ausloten soll. «Prüfen heißt nicht verbieten. Prüfen heißt, unsere Pflicht zu erfüllen», sagte der SPD-Politiker in seiner Abschiedsrede im Bundesrat. Für eine solche Arbeitsgruppe hatte sich schon Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) ausgesprochen, der zum neuen Vorsitzenden der Länderkammer gewählt wurde. 

Wie ein Prüf- und Verbotsverfahren ablaufen könnte

Die Arbeitsgruppe solle Wissen aus Bund und Ländern bündeln, mit Verfassungsschutz und Verfassungsrechtlern kooperieren und nach einem festen Zeitplan arbeiten, sagte der Bremer Bürgermeister. Erst danach solle entschieden werden, ob Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung tatsächlich ein AfD-Verbotsverfahren beantragen. 

Der Bundesratspräsident warnte vor Schnellschüssen. «Ein schlampiger Antrag wäre ein Geschenk an die, die er treffen soll», sagte Bovenschulte. Er erinnerte an das vor Jahren gescheiterte Verbot der NPD und an die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der Verfassungsschutz die AfD bundesweit nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf. «Aber ein Antrag, der aus Angst vor dem Scheitern nie gestellt wird, wäre eine Kapitulation des Verfassungsstaates.»

Am Ende müsste das Bundesverfassungsgericht über ein AfD-Verbot entscheiden. Das Gericht würde dafür erst in einem Vorverfahren prüfen, ob der Antrag zulässig und ausreichend begründet ist. Grundlage dafür könnten unter anderem Dokumente des Verfassungsschutzes sein. Damit der Antrag durchgeht, müsste sich das Gericht schließlich mit einer Zweidrittelmehrheit dafür aussprechen. Experten rechnen mit einem mehrjährigen Prozess.

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