Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag des AfD-Politikers Martin Sichert gegen seinen Ausschluss von der Landratswahl im Landkreis Friesland abgelehnt. Sichert wollte erreichen, doch noch zur Wahl am 13. September zugelassen zu werden. Hilfsweise hatte er eine neue Entscheidung des Kreiswahlausschusses vor der Wahl beantragt.
Der Wahlausschuss hatte mehrheitlich gegen die Zulassung Sicherts gestimmt. Nach Einschätzung des Ausschusses bietet der Kandidat nicht die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Zuvor hatte das niedersächsische Innenministerium als Kommunalaufsicht Erkenntnisse des Verfassungsschutzes eingeholt und dem Kreiswahlleiter eine Bewertung übermittelt.