Welchen kommunalen Steuersegen die Energieerzeugung mit Windkraft auf See bescheren kann, hat eine schleswig-holsteinische Gemeinde vor den Toren Hamburgs erlebt: Oststeinbek hat nach eigenen Angaben «im Jahr 2025 außergewöhnlich hohe Gewerbesteuereinnahmen erhalten». Rund 90 Millionen Euro, bei einer Einwohnerzahl von etwa 9.000. Nach Abführung gesetzlicher Umlagen blieben voraussichtlich noch etwa 30 Millionen Euro, so die Gemeinde.
Die einmaligen Einnahmen ergeben sich demnach aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von Ende 2024. Der BFH hatte entschieden, dass nicht Bundesländer selbst Gewerbesteuer für Windkraftanlagen erheben dürfen, die auf dem Meer außerhalb von Gemeindegebieten liegen. Stattdessen müssten dafür Gemeinden bestimmt werden.
Medienberichten zufolge stand hinter den unverhofften Einnahmen in Oststeinbek ein Unternehmen, das einen Offshore-Windpark vor der niedersächsischen Küste betreibt. Seine Geschäftsleitung befand sich demnach über Jahre in Oststeinbek.