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AfD-Politikerin: Verfassungsschutz-Beobachtung schadet nicht

AfD-Politikerin: Verfassungsschutz-Beobachtung schadet nicht
Vanessa Behrendt sitzt für die AfD im niedersächsischen Landtag und wirkt im Landesvorstand als Beisitzerin mit. / Foto: -/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Niedersachsens Verfassungsschutz beobachtet die AfD als Verdachtsobjekt. Die AfD-Abgeordnete Vanessa Behrendt reagiert gelassen – und stellt die Bewertung der Behörde infrage.

Die AfD-Politikerin Vanessa Behrendt sieht in der Beobachtung ihrer Partei durch den niedersächsischen Verfassungsschutz keine Nachteile für den Landesverband. «Die Beobachtung schadet uns nicht», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. «Wir stehen in Niedersachsen stabil da.» Behrendt vertritt die AfD im Landtag und gehört dem Landesvorstand als Beisitzerin an. 

Die AfD Niedersachsen wird seit 2022 als Verdachtsobjekt beobachtet, die Einstufung wurde im vergangenen Jahr verlängert. «Bis zum 6. Mai 2026 müssen wir entscheiden, ob genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Landesverband als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden kann», sagte Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril. «Wenn das nicht der Fall ist, müssen wir die Beobachtung einstellen.» Behrendt betonte, sie sehe die AfD «klar auf dem Boden des Grundgesetzes». 

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Einstufung als Verdachtsobjekt 

Die Abgeordnete deutet die Beobachtung als politisch motiviert. «Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden, das merkt man an solchen Entscheidungen», sagte Behrendt. Auf seiner Website verweist der niedersächsische Verfassungsschutz auf die gesetzlichen Grundlagen seiner Arbeit sowie auf die Kontrolle durch Landtag, Datenschutzbeauftragten und Landesrechnungshof. 

Welche Mittel die Behörde für diese Beobachtung einsetzen darf, ist gesetzlich festgelegt. Der Einsatz von Vertrauensleuten, sogenannten V-Leuten, gehöre derzeit nicht dazu, sagte Pejril. Dabei handelt es sich um externe Informanten, die gegen Entlohnung Hinweise aus extremistischen Szenen liefern und deren Identität besonders geschützt wird. 

Mögliche Konsequenzen für AfD-Mitglieder 

Zudem werde geprüft, welche Folgen eine gerichtlich bestätigte Einstufung des AfD-Bundesverbands hätte, sagte Pejril. Dabei gehe es unter anderem um Beamte, die der Partei angehören, sowie um den Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern. Eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz befasse sich damit. «Ziel sollte eine bundeseinheitliche Regelung sein», so der Verfassungsschutzpräsident.

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