Von Otfrid Weiss, Dresden, am 31. August 2024
Vorbemerkung: Dieser Blogbeitrag schreibt einen Beitrag weiter fort, den ich am 27. April 2024 auf der Plattform DieSachsen.de veröffentlicht und am 18. Mai 2024 aktualisiert habe, siehe https://www.diesachsen.de/blogger/update-das-umwelt-grundrecht-zugunsten-kommender-generationen-2924223 . Am 23. Juli 2024 kam das nächste Urteil auf Grundlage des Umwelt-Grundrechts zugunsten kommender Generationen. Es wird nicht das letzte sein. – Ende der Vorbemerkung
In Europa gibt es seit April 2024 das Menschenrecht auf eine menschenwürdige Zukunft jetzt lebender und künftiger Generationen. In Deutschland gilt schon seit 2021 das Umwelt-Grundrecht, genauer das Grundrecht auf die menschenwürdige Zukunft und das ökologische Existenzminimum kommender Generationen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem wegweisenden Urteil die Schweiz wegen mangelnden Klimaschutzes verurteilt. Die Richterinnen und Richter des EGMR gaben am 9. April 2024 einer Gruppe Schweizer Seniorinnen recht, die ihrer Regierung vorwerfen, nicht genug gegen den Klimawandel zu tun. – Quelle: https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/klimaklagen-schweizer-seniorinnen-erhalten-vor-europaeischem-gerichtshof-fuer-menschenrechte-recht-a-7ad6800c-82e9-4195-8376-29df12209627