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Niedersachsens Justizministerin zurückhaltend zu AfD-Verbotsverfahren

Niedersachsens Justizministerin zurückhaltend zu AfD-Verbotsverfahren
Wenn die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren vorliegen, sollte man das Mittel auch ergreifen, sagt Justizministerin Wahlmann. / Foto: Kilian Genius/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Die Meinungsfreiheit werde im Grundgesetz zu Recht großgeschrieben, sagt Niedersachsens Justizministerin Wahlmann. Das Grundgesetz sehe aber auch bewusst Maßnahmen zum Schutz zur Demokratie vor.

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann ist zurückhaltend mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD. «Es gibt nach meiner Wahrnehmung sicherlich Strömungen innerhalb der AfD, die als antidemokratisch einzustufen sind», sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. «Ich kann allerdings aus eigener Anschauung nicht beurteilen, ob derzeit bereits genügend Material vorliegt, um die AfD oder auch einzelne AfD-Landesverbände zu verbieten.»

Die Meinungsfreiheit werde im Grundgesetz zu Recht sehr großgeschrieben, betonte Wahlmann. Sogar die öffentliche Ablehnung der Demokratie sei nicht ohne Weiteres strafbar. Das Grundgesetz enthalte als Lehre aus der Vergangenheit aber bewusst auch Mechanismen zum Schutz der Demokratie - auch, dass Parteien unter bestimmten Voraussetzungen verboten werden können. «Wenn die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren vorliegen, sollte man auch zu diesem Mittel greifen», sagte die Ministerin.

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