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Niedersachsen will Verfassungsfeinde schneller entlassen

Das Grundgesetz steht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, zu der sich Beamtinnen und Beamte verpflichten müssen. (Symbolbild) / Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Das Grundgesetz steht für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, zu der sich Beamtinnen und Beamte verpflichten müssen. (Symbolbild) / Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Mit einer Gesetzesnovelle will Niedersachsen extremistische Beamtinnen und Beamte rascher aus dem Staatsdienst entfernen. Auch Anfragen beim Verfassungsschutz sollen erleichtert werden.

Mit einer Novelle des Disziplinargesetzes will die niedersächsische Landesregierung Verfassungsfeinde künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Das Kabinett gab den Gesetzentwurf zur Anhörung der Verbände frei. Nach den Plänen sollen schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen wie die Entfernung aus dem Dienst oder die Aberkennung des Ruhegehalts künftig direkt von den Disziplinarbehörden per Verfügung ausgesprochen werden. 

«Extremistinnen und Extremisten haben im Staatsdienst nichts verloren», sagte Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen gerichtlich vorzugehen, bleibt bestehen. Zudem sollen die Behörden Auskünfte beim Verfassungsschutz einholen können, wenn es Anhaltspunkte für fehlende Verfassungstreue gibt. Hintergrund sind laut Behrens eine wachsende Zahl von Extremisten und die mögliche Relevanz der AfD-Einstufung durch den Verfassungsschutz.

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