Der Bundesrat fordert gleiche Rechte bei der Elternschaft für Frauen, die gemeinsam ein Kind haben. «Zwei-Mütter-Familien müssen aktuell noch immer den Weg der Stiefkindadoption beschreiten, damit das in die Familie geborene Kind zwei rechtliche Eltern hat», stellte die Länderkammer in einer Entschließung fest. Dies sei eine Ungleichbehandlung. Denn bei Paaren aus Mann und Frau werde als zweites Elternteil automatisch der Mann zugeordnet, der mit der gebärenden Mutter verheiratet ist oder die Elternschaft anerkennt.