Ein Untersuchungsausschuss prüft die Umstände der Versetzung von Bremer Staatsräten in den Ruhestand. «Es ist unzulässig, politische Beamten nur in dessen Eigeninteresse in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen», sagte Matthias Friehe, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, in der ersten öffentlichen Sitzung des Ausschusses.
Worum es in der Staatsräte-Affäre geht
Genau das sind die Vorwürfe der Opposition: Der Senat soll systematisch Staatsräte mit einer vorgeschobenen Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt und ihnen so ein hohes Ruhegehalt ermöglicht haben. Anspruch auf Geld in der Höhe haben Staatsräte nur, wenn sie in den Ruhestand versetzt werden - nicht aber, wenn sie auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausscheiden.
«Es bleibt die Entscheidung des Senators», betonte der Experte im Untersuchungsausschuss. Dabei hat der Senator oder die Senatorin eine «sehr weitgehende Freiheit». Als Grund reicht etwa, wenn der Senator oder die Senatorin kein Vertrauen mehr in den politischen Beamten hat. Ein Staatsrat muss also nicht zwangsläufig Fehler gemacht haben, um in den Ruhestand versetzt zu werden.