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CDU für Untersuchungsausschuss wegen Ruhestandsregelungen

CDU für Untersuchungsausschuss wegen Ruhestandsregelungen
Kristina Vogt (Linke) ist Wirtschaftssenatorin. (Archivfoto) / Foto: Sina Schuldt/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Die CDU-Fraktion will mit einem Untersuchungsausschuss Licht in die Affäre um mehrere Bremer Staatsräte bringen. Es geht um möglicherweise erschlichenes Geld und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat sich für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss in der Bremer «Staatsräte-Affäre» ausgesprochen. Den Beschluss teilte die Fraktion mit und bestätigte einen Bericht der «Welt». Damit erhöht die Opposition im Zuge der Ermittlungen gegen Bremens Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) den Druck. Zuvor hatte bereits die Fraktion Bündnis Deutschland (BD) für den Ausschuss gestimmt. Er soll sich mit den Umständen aller in Ruhestand versetzten Staatsräte befassen.

Danach soll das Gremium die Gründe und Abläufe bei der Versetzung von Staatsrätinnen und Staatsräten der Senate von Andreas Bovenschulte (SPD) in den einstweiligen Ruhestand während der 20. und 21. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft untersuchen. 

Sechs Ruhestands-Fälle sollen beleuchtet werden, darunter diejenigen, in denen derzeit die Staatsanwaltschaft Bremen wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. «Wir haben das Personalkarussell der Senate Bovenschulte intensiv geprüft, und sehen ein Muster», sagte Jens Eckhoff, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

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Die CDU will auch die Umstände untersuchen, unter denen Bovenschultes damalige Ehefrau Ulrike Hiller (SPD) in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Hiller war bis 2019 als Staatsrätin Bremens Bevollmächtigte beim Bund und schied aus dem Senat aus, nachdem ihr damaliger Ehemann zum Bürgermeister gewählt worden war.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Mindestens ein Viertel der Abgeordneten müssten sich dem Antrag anschließen. Der Verdacht: Unter anderem der ehemalige Staatsrat des Wirtschaftsressorts könnte mit einer vorgeschobenen Begründung in den Ruhestand geschickt worden sein, damit er ein hohes Ruhegehalt erhält. Anspruch auf das Geld haben Staatsräte nur, wenn die Behörde ihnen nach mindestens zwei Jahren im Amt kündigt. Wer früher oder auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausscheidet, bekommt kein Ruhegehalt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun, ob Kristina Vogt bei der Entlassung ihres ehemaligen Staatsrats gegen das Beamtenrecht verstoßen haben könnte. Der Fall erinnert an die Affäre im Umweltressort. Die ehemalige Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne) trat zurück, nachdem es Kritik an der Entlassung ihrer Staatsrätin gegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt ebenfalls wegen des Verdachts der Untreue. In beiden Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

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