Der Zuschnitt der Wahlkreise in Niedersachsen muss bis zur nächsten Landtagswahl 2027 neu geordnet werden. Das hat der Staatsgerichtshof in Bückeburg dem Landtag aufgetragen. Eine Beschwerde, die Landtagswahl 2022 sei deshalb ungültig, wies das Verfassungsgericht jedoch als unbegründet zurück.
Die nächste Landtagswahl findet regulär frühestens im Juli 2027 und spätestens im November 2027 statt. Bis dahin besteht nach Ansicht der Richter genug Zeit, um das Wahlrecht zu ändern. Auch die Parteien hätten noch genügend Vorbereitungszeit.