Niedersachsens Verfassungsgericht will Anfang Dezember darüber entscheiden, ob die Landtagswahl 2022 wiederholt werden muss. Der Staatsgerichtshof in Bückeburg verhandelte zwei Anträge zu Wahleinsprüchen, die der Landtag vor gut einem Jahr zurückgewiesen hatte.
Dabei geht es zum einen um den Vorwurf, die AfD habe aussichtsreiche Listenplätze über eine sogenannte «Kriegskasse» des heutigen AfD-Landeschefs Ansgar Schledde verkauft und zudem formale Fehler bei der Aufstellung der Liste begangen. Die AfD weist das zurück. Zum anderen monierte ein weiterer Antragsteller, der Zuschnitt der Wahlkreise habe nicht mehr den Bevölkerungsverhältnissen in Niedersachsen entsprochen.
Als voraussichtlichen Termin für die Verkündung der Gerichtsentscheidungen in beiden Verfahren nannte Präsident Wilhelm Mestwerdt den 9. Dezember.