Für manche Anwohner besonders in ländlichen Regionen Deutschlands ist das nächtliche rote Dauerblinken von Windkraftanlagen ein Graus. Doch damit soll zum Jahreswechsel weitgehend Schluss sein: Um den Luftverkehr abzusichern, sollen Windkraftanlagen nachts nicht mehr dauerhaft blinken, sondern nur noch bei Bedarf - die Technik, die dahintersteht, heißt «bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung», kurz BNK. «Damit wird die Beleuchtung bedarfsgerecht und damit nur dann aktiviert, wenn sich ein Luftfahrzeug dem Windpark nähert», teilte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf dpa-Anfrage mit.
Windkraftanlagen mit einer Höhe von mehr als 100 Metern gelten als Hindernisse für die Luftfahrt, also etwa für Flugzeuge oder Hubschrauber. Deshalb müssen solche Anlagen mit einem sogenannten Hindernisfeuer ausgestattet sein. Dass die Lichter künftig nur noch dann blinken, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert, läuft über Transpondersignale.