Geht es nach dem Landgericht Lüneburg, darf der Safthersteller Voelkel seinen Multifruchtsaft «bioC» nicht mehr mit der Bezeichnung «Immunkraft» verkaufen. Die siebte Zivilkammer wertete den Namen als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Demnach ist das Urteil vom 13. November aber noch nicht rechtskräftig. Zuständig für eine mögliche Berufung wäre das Oberlandesgericht Celle.
In erster Instanz führte das Gericht aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher den Begriff so verstehen könnten, das Immunsystem werde besonders unterstützt oder gefördert. Zulässig sei laut EU-Vorgaben lediglich der Hinweis, dass bestimmte Vitamine «zu einer normalen Funktion des Immunsystems beitragen», sagte die Sprecherin weiter. «Immunkraft» gehe über diese Wirkung hinaus.