Das Saarland und Bremen sollen nach Plänen des Bundesfinanzministeriums künftig mehr finanzielle Spielräume bekommen. Das Kabinett befasst sich am Mittwoch mit einer Änderung des sogenannten Sanierungshilfengesetzes, wie aus einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Kabinettsvorlage hervorgeht. Dadurch sollen die Länder Zukunftsausgaben finanzieren können.
Bundestag und Bundesrat hatten eine Lockerung der Schuldenbremse auch für die Länder beschlossen. Sie dürfen künftig – genau wie der Bund – zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Für den Stadtstaat Bremen wären das umgerechnet rund 140 Millionen Euro pro Jahr.
Bisherige Beschränkungen durch das Sanierungshilfengesetz mit Pflichten zur Tilgung von Schulden würden aber laut Kabinettsvorlage dazu führen, dass Bremen und das Saarland die neuen Möglichkeiten zur Schuldenaufnahme nicht nutzen könnten.