Zwischenschritt im Streit um die Einstufung der AfD: Der niedersächsische Verfassungsschutz legt seine Hochstufung des AfD-Landesverbandes fürs Erste auf Eis. Die Hintergründe und Folgen im Überblick.
Was ist passiert?
Nachdem der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband Mitte Februar vom Verdachtsfall zum «Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung» hochgestuft hatte, wehrte sich die Partei juristisch dagegen. Daraufhin erklärte der Verfassungsschutz jetzt, die Hochstufung vorerst nicht anzuwenden.
Zwar halte man die AfD im Land weiterhin für beobachtungsbedürftig und sie werde auch weiter als Beobachtungsobjekt geführt. Bis zur Entscheidung im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover werde sie aber nur, wie bisher, wie ein Verdachtsobjekt behandelt.