Die Bürgerschaftswahl vom Mai 2023 in Bremen ist gültig. Das hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt bekanntgegeben. Der Ausschluss der AfD von der Wahl war rechtens, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung sagte. Es seien keine Wahlfehler erkennbar. Das Gericht wies verschiedene Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl zurück. Die Urteile sind nicht anfechtbar.
Mehrere AfD-Mitglieder waren gegen die Wahl vorgegangen, weil die Partei nicht zugelassen worden war. Die AfD war damals so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht hatten. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei. Der Landeswahlausschuss wies damals sämtliche Wahlvorschläge der AfD zurück. Einzelne AfD-Mitglieder und der Bremer AfD-Landesverband erhoben dagegen Einsprüche.