Mehrere Länder fordern gesetzliche Regelungen gegen ungewollte Filmaufnahmen in der Sauna oder Umkleidekabine. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits strafrechtliche Regelungen gegen solchen «digitalen Voyeurismus» angekündigt.
Filmen in der Sauna ohne Konsequenzen
Der Gesetzentwurf müsse zeitnah kommen, verlangte NRW-Justizminister Benjamin Limbach im Bundesrat. Ein entsprechender Vorstoß seines Bundeslandes, Niedersachsens und des Saarlands soll nun in Bundesrats-Ausschüssen beraten werden. Darin geht es auch um unerwünschte Aufnahmen des bekleideten Intimbereichs oder Gesäßes.
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann von der SPD berichtete vom Fall zweier Frauen aus Leipzig, die in der Sauna von einem Mann gegen ihren Willen gefilmt worden waren. Mit ihrer Anzeige hätten sie aber keinen Erfolg gehabt, weil dieses Verhalten bislang nicht strafbar ist. Der Mann habe sein Handy inklusive der Aufnahmen von der Polizei zurückerhalten. «Und das war der zweite Schock für die beiden Frauen, dass der Mann sich auch heute noch ungeniert die Nacktbilder und Filme von ihnen auf seinem Handy ansehen kann.»