Ein Bremer Polizeianwärter darf laut Gerichtsentscheidung bei Einsätzen seinen Turban zur Dienstuniform tragen - jetzt fordert die CDU-Bürgerschaftsfraktion eine schnelle gesetzliche Regelung. «Das Gericht hat deutlich gemacht: Es fehlt an einer klaren Rechtsgrundlage», sagte Marco Lübke, der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion. Diese müsse «unverzüglich» geschaffen werden, forderte er.
Lübke sagte: «Unsere Polizei muss neutral auftreten – gerade im direkten Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern. Wer staatliche Autorität ausübt, muss äußerlich weltanschaulich neutral erscheinen.» Das sei keine Nebensache, mahnte er. Die Menschen in Bremen müssten «darauf vertrauen können, dass die Polizei neutral, unabhängig und unparteiisch handelt. Religiöse Symbole sind mit diesem Anspruch nicht vereinbar».
Eilantrag stattgegeben
Zuvor hatte der Polizeianwärter, der den Studiengang «Polizeivollzugsdienst» an der Hochschule für öffentliche Verwaltung besucht, einen Eilantrag gegen ein entsprechendes Trageverbot gestellt. Diesem gab das Gericht statt. Mit dem Beschluss wurde ihm gestattet, vorläufig seinen sogenannten Dastar zur Polizeiuniform bei dienstlichen Tätigkeiten in der Öffentlichkeit zu tragen.
Dies gilt so lange, bis in dem laufenden Klageverfahren möglicherweise eine andere Entscheidung getroffen wird, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Gericht urteilte, dass das Verbot nicht auf die Uniformordnung der Polizei hätte gestützt werden dürfen. Diese habe ihre Rechtsgrundlage im Bremischen Beamtengesetz - und dort seien keine Einzelheiten über das äußere Erscheinungsbild von Beamten mit religiösem Bezug erwähnt.
Lübke: «Rechtsunsicherheit hilft niemandem»
Die CDU-Fraktion forderte daher eine eindeutige gesetzliche Regelung, die festlegt, was im Polizeidienst zulässig ist. «Rechtsunsicherheit hilft niemandem – weder den Beamtinnen und Beamten noch den Bürgerinnen und Bürgern», sagte Lübke.
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