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Frauen Union fordert Durchgreifen gegen Deepfakes nach KI-Video bei CDU in Niedersachsen

Frauen Union fordert Durchgreifen gegen Deepfakes nach KI-Video bei CDU in Niedersachsen
Mareike Wulf ist Vorsitzende der Frauen Union in Niedersachsen und Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium. (Archivbild) / Foto: Britta Pedersen/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Vorwürfe um ein sexualisiertes KI-Video sorgen für Wirbel bei der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen. Was die Frauen Union für solche Fälle fordert.

Nach dem Bekanntwerden eines mutmaßlichen sexualisierten KI-Videos im Umfeld der niedersächsischen CDU-Fraktion fordert die Frauen Union im Land ein hartes Durchgreifen gegen Deepfakes. «Deepfakes verschärfen Gewalt gegen Frauen», sagte die Landesvorsitzende Mareike Wulf dem «Focus». «Sie sind zu oft ein Angriff auf die Würde von Frauen, den wir klar benennen und entschieden bekämpfen müssen.» 

Deepfakes sind täuschend echte, mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audioaufnahmen. Im Fall bei der CDU-Fraktion soll ein Mitarbeiter ein KI-Video einer Kollegin erstellt und mit weiteren Mitarbeitern geteilt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird die betroffene Frau in dem Video lasziv und aufreizend in einem Bikini tanzend gezeigt. Der mutmaßliche Ersteller des KI-Videos ist von der CDU-Fraktion entlassen worden. Ein weiterer Mitarbeiter wurde suspendiert.

«Als Frauen Union werden wir auch im Dialog mit der CDU in Niedersachsen darüber sprechen, wie wir unsere Schutzkonzepte anpassen und deutlich verbessern können», sagte Wulf weiter. «Wir brauchen klare Meldewege, konsequente Verfahren und echten Schutz für Betroffene.» Wulf ist auch parlamentarische Staatssekretärin in Bundesfamilienministerium.

Noch kein Strafantrag nach Vorfall bei CDU-Fraktion

Im Fall bei der CDU-Fraktion steht eine mögliche Verletzung des Kunsturhebergesetzes im Raum. Die CDU-Fraktion hatte die Staatsanwaltschaft über den Sachverhalt informiert. Da es sich um ein Antragsdelikt handelt, kann die Staatsanwaltschaft aber nur tätig werden, wenn ein Strafantrag eingeht. Das ist bisher nicht passiert. Die Betroffene hat für den Antrag von ihrer Kenntnisnahme an drei Monate Zeit.

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