Die Innenminister von Bund und Ländern wollen bei ihrer Herbstkonferenz kommende Woche über neue Maßnahmen für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht beraten. Dabei liegt unter anderem ein Vorschlag auf dem Tisch, der vorsieht, die Ingewahrsamnahme eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers auch in Abwesenheit des Betroffenen anzuordnen, wenn dieser untergetaucht ist.
Tatverdächtiger war zeitweise untergetaucht
Der Beschlussvorschlag dazu kommt aus Niedersachsen, wo im Sommer der Fall einer 16-Jährigen für große Betroffenheit gesorgt hatte. Ein ausreisepflichtiger Iraker, der zuvor in psychiatrischer Behandlung war, soll die aus der Ukraine stammende Jugendliche am Bahnhof Friedland gegen einen durchfahrenden Güterzug gestoßen und so getötet haben. Der 31-Jährige hätte nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen gebracht werden sollen.