Niedersachsens Kinder- und Jugendkommission wirbt für eine Absenkung des Mindestalters für Bürgermeister und Landräte. Statt wie bisher erst mit 23 Jahren sollten Kandidatinnen und Kandidaten künftig schon ab 18 Jahren zugelassen werden, da volljährige junge Menschen mit der derzeitigen Regelung von der Wählbarkeit ausgeschlossen würden.
Eine Absenkung des Mindestalters könne auch helfen, genügend Bewerberinnen und Bewerber für die Wahlen zu finden, argumentierte Ben Meisborn, Mitglied der Kinder- und Jugendkommission. Zudem sei die Altersgrenze von 23 Jahren willkürlich, weil sie in der deutschen Rechtsordnung ansonsten kaum vorkomme. Gleichzeitig mache eine Rechtsänderung noch keinen 18-Jährigen automatisch zum Bürgermeister. «Am Ende müssen die Wählerinnen und Wähler entscheiden, wen sie für geeignet halten.»