Es ist eines der größten Streitthemen vor den Kommunalwahlen am Sonntag: Vier AfD-Politiker wurden wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht zur Wahl zugelassen, ihre Namen fehlen auf den Stimmzetteln. Die AfD sieht sich dadurch willkürlich benachteiligt. Was dabei fast untergeht: Der allergrößte Teil ihrer Kandidaten darf sehr wohl antreten. Nach Angaben der Landeswahlleitung stellt der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte AfD-Landesverband insgesamt 2.622 Kandidaturen für die Kommunalvertretungen sowie 69 Bewerberinnen und Bewerber für die Direktwahlen. In Summe wurden also fast 2.700 AfD-Kandidaturen zugelassen. Ausgeschlossen wurden lediglich Landesvize Stephan Bothe im Landkreis Lüneburg, der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert im Landkreis Friesland, Justin Vogel als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz sowie Thorsten Moriße als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven. Sie wollen die jeweiligen Wahlen nachträglich anfechten, ebenso wie sich die Partei weiter gegen ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz wehrt. Doch warum dürfen so viele AfD-Mitglieder kandidieren und vier nicht? Das liegt daran, dass es keinen pauschalen Ausschluss der AfD von den Kommunalwahlen gibt und die Entscheidung über die Zulassung bei den jeweils zuständigen Wahlausschüssen in den Kommunen lag. Diese konnten bei ihrer Kommunalaufsichtsbehörde – für die Landkreise und großen Städte heißt das: beim Innenministerium – zwar eine Einschätzung zur Verfassungstreue einzelner Kandidaten anfordern. Folgen mussten die Wahlausschüsse dieser aber nicht. So wurde die AfD-Kandidatin für die Oberbürgermeisterwahl in Hannover, Jessica Schülke, zugelassen, obwohl das Ministerium laut AfD das Gegenteil empfohlen hatte. Grundlage für das beschriebene Verfahren ist eine erst im Frühjahr beschlossene Gesetzesänderung, zu der das Innenministerium auch einen Leitfaden herausgab. Demzufolge ist die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuften Partei, wie der AfD, ein «starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue» eines Kandidaten. Es werde jedoch immer der Einzelfall geprüft, betonte das Ministerium. Eine bloße Parteimitgliedschaft reiche nicht aus für eine Einschätzung als nicht verfassungstreu. Entscheidend sei, ob das Mitglied auch «eine aktive inhaltliche Mitwirkung oder Mitgestaltung von Politik oder Programm» in der Partei betreibe, heißt es im Leitfaden, etwa durch herausgehobene Parteifunktionen oder Mandate auf Landes-, Bundes- und Europaebene. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Klaus Wichmann warf Innenministerin Daniela Behrens wegen dieses Vorgehens im Landtag jüngst einen «schmutzigen Trick» vor, um dem Volk eine freie Wahl zu verwehren. Die SPD-Politikerin entgegnete darauf, Niedersachsen nutze alle Instrumente der Wehrhaftigkeit gegen mutmaßliche Verfassungsfeinde. «Und zu den mutmaßlichen Verfassungsfeinden gehört die AfD.» Die AfD geriere sich zugleich gerne als Opfer des Staates, der Medien oder der Gerichte, sagte Behrens weiter. Angesichts der Vielzahl zugelassener Kandidaturen der AfD sei ihre Erzählung von einer großen Verschwörung schlicht nicht glaubwürdig: «Das ist faktenfrei», sagte die Ministerin. Dennoch könnten die Wahlausschlüsse noch ein Nachspiel haben. Zwar bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg vergangene Woche, dass die AfD-Politiker Bothe, Sichert und Vogel nicht antreten dürfen. Das hatte allerdings formale Gründe, da erst nach der Wahl mit einem Wahleinspruch gegen die Ausschlüsse vorgegangen werden könne. Der Landtagsabgeordnete Moriße war nach seiner Nichtzulassung nicht bis vor das OVG gezogen, will die Wahl in Wilhelmshaven Bothe zufolge aber ebenfalls nachträglich anfechten. «Dann muss endlich in der Sache entschieden werden», sagte der stellvertretende AfD-Landeschef. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenWahlausschüsse waren nicht an Ministerium gebunden
Parteimitgliedschaft allein reicht nicht für Ausschluss
Behrens sieht AfD als «mutmaßliche Verfassungsfeinde»
AfD plant Einsprüche nach den Wahlen