Niedersachsens Verfassungsgericht sieht in den Vorwürfen rund um eine sogenannte Kriegskasse der AfD keinen Grund für eine Wiederholung der Landtagswahl 2022. Zwar hätten sechs spätere Listenkandidaten der AfD, die auch in den Landtag einzogen, auf ein Privatkonto des heutigen AfD-Landeschefs Ansgar Schledde eingezahlt, allerdings sei darin kein Wahlfehler zu erkennen, entschied der Staatsgerichtshof in Bückeburg.
Auch in der Aufstellung der AfD-Landesliste auf einer Delegiertenversammlung statt einer Mitgliederversammlung sah das Gericht keinen Wahlfehler. Die AfD hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Der AfD-Landeschef Schledde wertete die Entscheidung des Gerichts als einen Schlussstrich «nach mehr als zwei Jahren Schmutzkampagne» gegen seine Partei und sich selbst. «Die AfD hat keine Fehler begangen, die zur Ungültigkeit der Wahl führen», sagte Schledde.