Das Oberlandesgericht (OLG) Celle muss sich noch einmal mit den Haftungsvergleichen von Volkswagen mit den ehemaligen Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab den Rechtsstreit um die Zustimmung der VW-Hauptversammlung zu den Vergleichen nach Celle zurück, wo nun erneut verhandelt und entschieden werden muss.
Volkswagen hatte im Juni 2021 mit den Ex-Vorständen Haftungsvergleiche über mögliche Schadensersatzansprüche sowie darauf bezogene Deckungsvergleiche mit sogenannten D&O-Versicherern geschlossen. Diese «Directors-and-Officers»-Versicherungen können Unternehmen für ihre Führungskräfte abschließen und sie damit vor Haftungsansprüchen schützen. Die Gesamtsumme belief sich auf gut 288 Millionen Euro. Winterkorn selbst zahlte 11,2 Millionen Euro, Ex-Audi-Chef Stadler 4,1 Millionen Euro.