Nach jahrelangem Streit um die Rechtmäßigkeit der Gasförderung in der Nordsee vor der Insel Borkum gibt es zumindest für die deutsche Seite vorerst Klarheit: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen. Damit hat die Genehmigung, die das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im August 2024 dem Energieunternehmen One-Dyas erteilt hatte, Bestand. Die Umwelthilfe hatte die Genehmigung aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht für rechtswidrig gehalten und geklagt.
Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das OVG nicht zugelassen. Dagegen kann aber binnen eines Monats nach dem Urteil Beschwerde eingelegt werden.
Die Erdgasförderung in der Nordsee aus einem grenzüberschreitenden Erdgasfeld auf niederländischem und deutschem Staatsgebiet rund 20 Kilometer vor Borkum, ist seit Jahren hochumstritten.