Zum Schutz bedrohter Aale soll von Anfang September bis Ende Februar 2027 ein umfassendes Aalfangverbot für die Fischerei in den deutschen Gewässern in der Nordsee und angrenzenden Brackgewässern gelten. Das legte das Bundesagrarministerium in Abstimmung mit den Küsten-Bundesländern als nächste Schonzeit fest.
Für die Ostsee gilt demnach eine EU-weit einheitliche Schonzeit vom 15. September 2026 bis 15. März 2027. Damit werden sowohl für die Nord- als auch die Ostsee die Schonzeitregelungen aus den letzten zwei Jahren fortgesetzt.