«Öömrang» – Kann ein Hunderte Jahre alter Wahlspruch der Nordriesen eine Marke sein oder ein friesischer Ausdruck für «von Amrum»? Eigentlich nicht. Seit 2017 regelt die EU-Markenverordnung einheitlich für alle Sprachen in der EU, dass beschreibende Begriffe oder allgemein gebräuchliche Ausdrücke nicht eintragungsfähig sind. Die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen sehen eine Ungleichbehandlung kleiner Sprachgemeinschaften: Große Sprachen sind faktisch geschützt, kleine Sprachen sind es eher nicht. Ein Umstand, den die beiden Länder sowie Brandenburg und Sachsen ändern möchten.
Am 8. Mai wollen sie gemeinsam einen entsprechenden Antrag im Bundesrat einbringen. Mit der Initiative sollen Sprachen, die durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen geschützt sind, im Markenrecht der Europäischen Union gestärkt werden, heißt es. Sie sollen auf die gleiche Stufe wie in der EU anerkannten Amtssprachen gestellt werden. Der Schutz ist nach Ansicht der Antragssteller bislang nur unzureichend, etwa bei der Eintragung von Ortsnamen oder Redewendungen als Marke. Die Bundesregierung wird in dem Antrag dazu aufgefordert, eine entsprechende Initiative zu starten.