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Trotz Gesetz von 1824: Land will Windräder im Grenzgebiet

Trotz Gesetz von 1824: Land will Windräder im Grenzgebiet
Blick auf Windkraftanlagen bei Emden unweit der niederländischen Grenze. (Symbolbild) / Foto: Sina Schuldt/dpa
Von: DieNiedersachsen News
An der Grenze zu den Niederlanden gilt eine jeweils 376 Meter breite Sperrzone für Bebauung. Weil das der Energiewende schade, arbeitet Niedersachsens Landesregierung jetzt an Ausnahmen.

Niedersachsen will den Bau von Windenergieanlagen an der Grenze zu den Niederlanden ermöglichen. Bislang verhindere das ein Friedensvertrag von 1824 zwischen dem Königreich Niederlande und dem Königreich Hannover, das sogenannte Meppener Traktat, wie die Staatskanzlei mitteilte. Jede Bebauung 376 Meter links und rechts der Grenze sei damit verboten. 

Der Energiewende stehe diese alte Vorschrift entgegen. Das rot-grüne Kabinett habe daher eine Grundlage geschaffen, um gemeinsam mit dem Bund und den Niederlanden Ausnahmen vom pauschalen Bebauungsverbot zu ermöglichen. 

Die Entscheidungszuständigkeit will das Land auf das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems übertragen, «denn solche Entscheidungen sollten nicht im fernen Berlin, sondern vor Ort getroffen werden», hieß es. In Niedersachsen stehen so viele Windräder wie in keinem anderen Bundesland.

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