Die für Mitte Oktober geplante Video-Befragung von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder durch den Untersuchungsausschuss des Schweriner Landtags zur Klimastiftung MV kann nun doch öffentlich erfolgen. Das geht aus einem Schreiben von Schröders Anwalt hervor.
Gegen die Anwesenheit der auch sonst im Vernehmungsraum zugelassenen Öffentlichkeit werde kein Widerspruch mehr geltend gemacht. Doch dürften keine Bildaufzeichnungen vorgenommen werden, heißt es in dem Schreiben, das auch der dpa vorliegt. Das ist aber generell auch bei anderen Zeugenvernehmungen durch den Sonderausschuss nicht erlaubt. Über den Sinneswandel hatte zuerst der NDR berichtet.
Schröder soll am 17. Oktober von seinem Büro in Hannover in den Ausschuss zugeschaltet werden. Nach Angaben seines Anwalts sollte die Befragung mit Rücksicht auf Schröders gesundheitliche Verfassung am Vormittag stattfinden. «Eine Aussage nach Mittag könnte er nicht mehr mit der Frische und Konzentration angehen wie am Vormittag», heißt es. Zudem seien alle Sicherheitsaspekte zu bedenken, da Schröder von der Polizei nach wie vor als gefährdete Person geführt werde und unter Personenschutz stehe.