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Kündigung nach AfD-Kandidatur: Wann der Fall verhandelt wird

Kündigung nach AfD-Kandidatur: Wann der Fall verhandelt wird
Die Hospizmitarbeiterin wehrt sich gegen ihre Kündigung. (Archivfoto) / Foto: Lars Penning/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Darf ein kirchlicher Arbeitgeber einer Mitarbeiterin kündigen, weil sie für die AfD kandidiert? Diese Frage soll bald vor Gericht geklärt werden.

Die Kündigung der Hospizmitarbeiterin Martina Müller wegen ihrer AfD-Kandidatur soll bald vor Gericht verhandelt werden. Der Gütetermin findet am 23. September (12.15 Uhr) am Amtsgericht Wilhelmshaven statt, wie das Gericht mitteilte. Dabei treffen sich beide Parteien vor einem Richter oder einer Richterin und prüfen, ob eine Einigung möglich ist.

Worum es in dem Verfahren geht

Müller tritt als AfD-Kandidatin für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland an und verlor deshalb ihren Job. Nach eigenen Angaben arbeitete sie seit 15 Jahren als Verwaltungsfachkraft in einem Hospiz der mission:lebenshaus gGmbH in Jever, einer Tochter des Vereins für Innere Mission in Bremen. Ihre Kündigung machte sie in einem Video mit dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert publik, das in sozialen Medien geteilt wurde.

Der Verein für Innere Mission in Bremen bestätigte die Kündigung. Die aktive Kandidatur für eine in Niedersachsen als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation stehe in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie.

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