Landesarbeitsgericht bestätigt Urteil zu VW-Jubiläumsprämien
VW durfte Mitarbeitern, die am 1. Januar 2025 ein Dienstjubiläum hatten, die Gratifikation nicht kürzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen nun in den ersten beiden Fällen. VW müsse den beiden die Differenz nachzahlen. Das Gericht b ..