Im Lüneburger Prozess um die Produktion und den Verkauf gewaltverherrlichender Rechtsrockmusik haben die beiden Verteidiger des Hauptangeklagten eine milde Strafe gefordert. Maximal zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe könne man sich vorstellen, sagte ein Anwalt am Mittwoch vor dem Landgericht. Weil ihr Mandant bereits 16 Monate in Untersuchungshaft gesessen habe, sei eine mögliche Reststrafe zur Bewährung auszusetzen.
Beide Verteidiger verneinten eine Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung, auch sei der 35-Jährige kein Rädelsführer: «Er wollte ausschließlich Geld verdienen.» Seit 2010 habe der Vorbestrafte aus Bardowick bei Lüneburg angefangen, sich mit Musik zu beschäftigen, es sei eine Sammelleidenschaft geworden. Der Rechtsrock-Anteil am Verkauf der Tonträger habe maximal bei fünf Prozent gelegen.
Zudem sei die soziale Lebenssituation zu berücksichtigen: Er lebe in einer Partnerschaft und arbeite in der Pflege. Dazu wurde ein exzellentes Zeugnis seiner Tätigkeit verlesen.