Niedersachsens Landesregierung muss die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/23 nicht nennen. Das entschied der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am Donnerstag. Ein AfD-Landtagsabgeordneter hatte zuvor geklagt, weil er die Namen unbedingt erfahren wollte.
In der Silvesternacht 2022/23 war es zu Ausschreitungen in Niedersachsen gekommen, bei denen mehrere Einsatzkräfte angegriffen worden waren. Einige Landespolitiker hielten der AfD-Landtagsfraktion vor, ihre Frage nach den Vornamen zeige, wie rassistisch die Partei sei.
AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe wollte von der niedersächsischen Landesregierung per Anfrage die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen erfahren. Die Landesregierung antwortete, die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt. Zudem würden sie von der Regierung nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache genannt, da so die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. Bothe sah hingegen sein Recht auf Auskunft verletzt und reichte deswegen Klage ein.