Nach den tödlichen Polizeischüssen auf Lorenz in Oldenburg rechnet Kriminologe Tobias Singelnstein mit einem herausfordernden Verfahren. «Ob der Beamte in dem Moment geglaubt hat, in Notwehr zu handeln, oder nicht, kann man im Nachhinein schwer feststellen», sagte der Professor für Kriminologie und Strafrecht der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Der Polizist schoss in der Nacht zu Ostersonntag mehrfach auf den 21-Jährigen. Den Ermittlungen zufolge wurde der Deutsche mindestens dreimal von hinten getroffen und starb im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Das Landgericht Oldenburg wird entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.