Niedersachsens Staatsgerichtshof hat eine Klage von CDU-Landtagsabgeordneten gegen einen 776 Millionen Euro schweren Nachtragshaushalt für 2023 abgewiesen. Die entsprechenden Haushaltsgesetze seien mit der Verfassung vereinbar, entschied das Gericht in Bückeburg.
Die CDU hatte eine zu kurze Beratungszeit moniert, weil SPD und Grüne einige Änderungen erst zwei Tage vor der abschließenden Ausschussberatung eingebracht hatten. Ihr Recht auf gleichberechtigte Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren sei dadurch verletzt worden, kritisierten die Oppositionspolitiker. Der Staatsgerichtshof stellte jedoch keine Verfahrensmängel fest, die den Vorgang verfassungswidrig gemacht hätten.
Die beiden Regierungsfraktionen SPD und Grüne hatten einen Nachtragshaushalt in Höhe von 776 Millionen beschlossen. Damit sollten etwa Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützt werden.