Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt die Videoüberwachung einer privaten Wohnküche unter die Lupe. In dem Verfahren klagt eine Frau gegen ihre Tochter und deren Ehemann, nachdem sie wohl ohne ihr Wissen in der Küche der Eheleute von einer Überwachungskamera gefilmt worden war. Der BGH soll klären, ob das gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder deutsches bürgerliches Recht verstößt.
In dem Verfahren stellten sich «eine ganze Reihe von nicht ganz einfachen Fragen», sagte der Vorsitzende Richter, Thomas Koch, zu Beginn der mündlichen Verhandlung am Donnerstag. Unter anderem ging es in Karlsruhe darum, ob eine in der DSGVO enthaltene Haushaltsausnahme greift. Danach gelten die europäischen Datenschutzregeln explizit nicht für die Ausübung rein «persönlicher oder familiärer Tätigkeiten».