Auf Niedersachsens Weihnachtsmärkten wird das Angebot immer vielfältiger. Längst gibt es nicht mehr nur Bratwurst, Pommes und Glühwein, sondern beispielsweise auch heißen Gin oder Lachs vom Lagerfeuer. Dies stellt die Lebensmittelkontrolleure der Städte und Landkreise vor neue Herausforderungen. Beim Thema Wein bekommen sie Unterstützung vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves).
Welche Voraussetzungen bestehen, um ein Getränk Glühwein zu nennen, wird nämlich auf europäischer Ebene geregelt. Glühwein muss zwischen 7,0 und 14,5 Prozent Alkohol enthalten und darf nur aus Rot- oder Weißwein hergestellt werden. Für die Zusammensetzung des wärmenden Getränks gibt es rechtliche Vorschriften.
Ob die EU-Verordnung über aromatisierte Weinerzeugnisse auf Niedersachsens Weihnachtsmärkten eingehalten wird, überprüft Moritz Kröning vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves). Er ist einer der beiden Weinkontrolleure des Landes Niedersachsen. Die Proben von den Weihnachtsmärkten analysiert der 47-Jährige nicht nur im Labor in Braunschweig, sondern er kontrolliert auch Glühweinstände, etwa in Hannover.