Gleiche Verpackung, weniger Inhalt, und das zum höheren Preis: Nach Auffassung des Landgerichts Bremen hat Milka mit seinen Schokoladentafeln Käufer getäuscht und die Irre geführt. Hersteller Mondelez hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert, die Verpackung jedoch kaum geändert. Auf den reduzierten Inhalt sei nicht deutlich genug hingewiesen worden, entschied das Gericht und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg weitgehend statt.
Mondelez hätte die Packung mit 90 Gramm nicht ohne deutlichen Hinweis auf den reduzierten Inhalt in Verkehr bringen dürfen, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war, urteilte das Gericht. Um eine Irreführung auszuräumen, hätte es eines Hinweises auf der Verpackung bedurft - zumindest in den ersten vier Monaten nach der Umstellung, so der Vorsitzende Richter Claas Schmedes. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen.
Muss Mondelez die Milka-Tafeln nun aus den Supermärkten zurückrufen oder mit Warnaufklebern nachbessern? Nein, heißt es beim Gericht. «Das hat keine direkten Konsequenzen», sagte ein Sprecher. Denn die Gewichtsreduzierung war schon Anfang 2025 erfolgt, die vom Richter gesetzte Frist von vier Monaten daher längst abgelaufen. Und danach bestehe keine Pflicht mehr, etwas an der Verpackung zu ändern. Bedeutung habe das Urteil aber für künftige Fälle. Denn es bestehe Wiederholungsgefahr.