Für ältere Häuser sollte nach Ansicht des Eigentümerverbands Haus und Grund in Niedersachsen eine geringere Grundsteuer fällig werden als für neue. Ältere Gebäude seien häufig nicht so wertvoll wie Neubauten, zudem erforderten sie mehr Maßnahmen zur Instandhaltung, argumentiert der Verband. Bei der Berechnung der Steuer solle daher auch das Baujahr berücksichtigt werden.
Der Vorschlag: Für Neubauten von 2022 und jünger solle keine Korrektur vorgenommen werden. Bei älteren Gebäuden hingegen solle ein Alterswertfaktor die Steuerlast stufenweise mindern, bis hin zu einem Faktor von 0,3 für Gebäuden von 1972 und älter. «Dieses Verfahren bildet den wahren Wert der Steuerobjekte viel besser ab», teilte Haus und Grund mit.
Derzeit läuft für den Alterswertfaktor auch eine Petition an den Landtag. Mit etwas mehr als 400 Unterschriften liegt diese bislang aber deutlich unter der Marke von 5.000 Mitzeichnungen, die nötig wäre, damit der Petitionsausschuss des Landtags sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem Vorschlag befasst.