Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig werden am Mittwoch weitere Klagen gegen den Bau der Küstenautobahn A20 verhandelt. Im Fokus steht dann das geplante Autobahnkreuz Kehdingen im Landkreis Stade, südlich des neu zu bauenden Elbtunnels, wie das Gericht mitteilte. Gegen den Bau klagen ein Landwirt und das Elbfährunternehmen FRS Glückstadt Wischhafen. Es führt an, dass es sich bei einem weiteren Elbtunnel in seiner Existenz bedroht sehe.
Geklagt wird gegen den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Sie sieht alle Belange ausreichend berücksichtigt, die von dem Vorhaben berührt sind, wie es in einer Mitteilung heißt.
Anschluss an neuen Elbtunnel
Das geplante Kreuz ist ein wichtiger Teil der geplanten Autobahn, nicht nur, weil es auf niedersächsischer Seite den zwischen Glückstadt und Drochtersen geplanten A20-Elbtunnel an die A26 anschließen soll. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Klagen gegen das Kreuz abweisen, wäre auch eine weitere Hürde für den Bau des neuen Elbtunnels genommen. Denn der darf nur gebaut werden, wenn auch die beiden Autobahnabschnitte nördlich und südlich der Elbe – das Kehdinger Kreuz – genehmigt sind. Für den Tunnel selbst als westliche Umfahrung Hamburgs gibt es bereits seit drei Jahren Baurecht.
Die A20 soll einmal die Niederlande, Norddeutschland und Polen verbinden. Seit Jahren endet die Küstenautobahn vom polnischen Stettin kommend östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Denn auch in Schleswig-Holstein kommt der Autobahnbau wegen Klagen und Auseinandersetzungen kaum voran. Durch die Autobahn sollen die Nord- und Ostseeanrainerstaaten näher zusammenrücken und die Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen verbessert werden. Dafür sind auch neue Tunnel unter Elbe und Weser geplant.
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