Mehr als zehn Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten beginnt in Braunschweig bald ein Prozess um Schmerzensgeld. Die mündliche Verhandlung findet am 28. August am Landgericht Braunschweig statt, wie das Gericht mitteilte. 30 Klägerinnen und Kläger fordern Schadenersatz von bis zu 110.000 Euro.
Das Flugzeug stürzte am 24. März 2015 auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen ab. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben. Der damalige Copilot steuerte die Maschine absichtlich in den Abgrund.
Die Kläger sind nach Angaben des Gerichts überzeugt, dass die Flugtauglichkeit des Copiloten nicht ausreichend überwacht worden sei. So soll der Absturz erst ermöglicht worden sein, so die Argumentation der Kläger. Die Bundesrepublik Deutschland hafte deshalb für Schäden. Das Zivilverfahren wird in Braunschweig verhandelt, weil dort das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat.
Ob die Klage Erfolg haben wird, ist allerdings fraglich. Das Gericht hält es nach erster Einschätzung für wahrscheinlich, dass der Staat keinen Schadenersatz zahlen muss. Betroffene könnten den gleichen Schaden stattdessen von der Fluggesellschaft verlangen.