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Spielmanipulation: Sportgericht sperrt Antwerpen und Döpper

Marco Antwerpen und Frank Döpper dürfen vorerst nicht als Fußball-Trainer arbeiten. / Foto: Arne Dedert/dpa
Marco Antwerpen und Frank Döpper dürfen vorerst nicht als Fußball-Trainer arbeiten. / Foto: Arne Dedert/dpa

Die beiden Fußball-Lehrer, die ihre Unschuld beteuern, dürfen ihren Job vorerst nicht ausüben. Das könnte auch Auswirkungen auf ein anderes Verfahren haben.

Das DFB-Sportgericht hat Marco Antwerpen und Frank Döpper der Spielmanipulation für schuldig befunden und beide Fußball-Lehrer mit einer Sperre belegt. Dieses Urteil fällte das Gremium unter dem Vorsitz von Stephan Oberholz nach einer mehr als fünfstündigen Verhandlung. Beide Trainer können dagegen binnen einer Woche Einspruch erheben.

Wegen unsportlichen Verhaltens darf Antwerpen für ein Jahr keinen Trainer-Job ausüben. Sein ehemaliger Assistent Döpper wurde für drei Monate gesperrt. Der DFB-Kontrollausschuss hatte gegen Antwerpen eine Sperre von 14 Monaten und 3.000 Euro Geldstrafe gefordert. Döpper sollte für vier Monate gesperrt werden und 500 Euro zahlen. Diesem Antrag folgte das Sportgericht jedoch nicht in vollem Umfang. 

Der Anwalt der Beschuldigten, Horst Kletke, hatte auf einen Freispruch für seine Mandanten plädiert. Das Sportgericht kam allerdings zu einem anderen Ergebnis. «Wir gehen im Unterschied zur Verteidigung davon aus, dass es von beiden zu dem Versuch gekommen ist, auf den Spielverlauf einzuwirken», begründete Oberholz die verhängte Strafe.

Zeuge belastet vor allem Antwerpen schwer

Was war geschehen? Antwerpen soll Osnabrücks Athletiktrainer Tim Schütte vor dem Landespokal-Finale des Drittligisten am 24. Mai gegen Regionalligist Blau-Weiß Lohne zweimal dazu aufgefordert haben, Lohne-Spieler Bernd Rießelmann einen Verzicht auf einen Einsatz nahezulegen. 

Schütte sagte als Zeuge aus, er sei dem schließlich nachgekommen, weil er sich unter Druck gesetzt gefühlt habe. «Es war weder mein Wunsch noch meine Entscheidung, ihn dazu aufzufordern», sagte der 25-Jährige. Antwerpen und Döpper wiesen diese Darstellung energisch zurück. 

Der DFB-Kontrollausschuss sah es dagegen als erwiesen an, dass beide Trainer unzulässig auf Schütte eingewirkt hätten, bei Rießelmann anzurufen. Dieser Ansicht folgte das Sportgericht. Der Vorgang sei «maßgeblich von Herrn Antwerpen initiiert worden», sagte Oberholz.

Der zum damaligen Zeitpunkt an Lohne verliehene Rießelmann, der im Sommer zum VfL Osnabrück zurückgekehrt ist, hatte das Ansinnen kategorisch abgelehnt und seinen Berater über den Vorfall informiert. «Ich sollte eine Verletzung vortäuschen. Ich war fassungslos und konnte das nicht glauben», berichtete Rießelmann. Der 21-Jährige kam dann auch im Landespokal-Finale zum Einsatz und erzielte beim 4:2 des Außenseiters ein Tor.

Antwerpen und Döpper klagen gegen Kündigung

Nach dem internen Bekanntwerden der Vorgänge hatte der VfL Osnabrück die Verträge von Antwerpen und Döpper, die sich nach dem geschafften Klassenerhalt in der 3. Liga automatisch um zwei Jahre bis 2027 verlängert hatten, am 27. Mai fristlos gekündigt. Dagegen klagen die beiden 53 Jahre alten Fußball-Lehrer vor dem Arbeitsgericht, das den Fall nach einem ergebnislosen Gütetermin zu Wochenbeginn Mitte Dezember verhandeln wird.

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