Logo DieNiedersachsen News
Nachrichten / Politik

Wahlwerbung: Datenschutzbeauftragter warnt vor unerwünschter Post

Wahlwerbung: Datenschutzbeauftragter warnt vor unerwünschter Post
Immer wieder beschweren sich Menschen beim Datenschutzbeauftragten über persönliche Wahlwerbung im Briefkasten. (Symbolbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa
Von: DieNiedersachsen News
Zu viel Wahlwerbung in der Post? Aufkleber am Briefkasten reichen nicht aus, um das zu verhindern. Aber es gibt einen Weg.

Wer keine persönlich adressierte Wahlwerbung erhalten will, kann der Übermittlung seiner Daten zu diesem Zweck widersprechen. Darauf weist Niedersachsens Datenschutzbeauftragter Denis Lehmkemper hin. 

Aufkleber am Briefkasten mit der Aufschrift «Werbung verboten» reichten in diesem Fall nicht aus, denn grundsätzlich dürfen die Parteien in den sechs Monaten vor einer Wahl die Daten aus dem Melderegister abfragen. Die Einwohner haben aber das Recht, dieser Weitergabe zu widersprechen. In vielen Kommunen gebe es dafür digitale Widerspruchsformulare, hieß es.

Gibt es keinen Widerspruch, können die Parteien den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift für Wahlwerbung nutzen. Für andere Zwecke wie eine Anwerbung von Mitgliedern ist die Nutzung nicht erlaubt. Spätestens einen Monat nach der Wahl müssen die Parteien die Daten löschen.

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

DieNiedersachsen News
Artikel von

DieNiedersachsen News

DieNiedersachsen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media