Trotz starker Kritik einiger ostfriesischer Küstenkommunen hat die rot-grüne Landesregierung ein neues Verfahren für die Erhebung der Gewerbesteuer für Offshore-Windparks beschlossen. Eine nun vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht vor, dass von 2026 allein die Stadt Wilhelmshaven für die Erhebung der Gewerbesteuer in gemeindefreien Gebieten zuständig sein soll, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte.
Ein Großteil dieses Steueraufkommens von rund 110 Millionen Euro soll in der Jadestadt bleiben, aber auch andere niedersächsischen Kommunen sollen von der neuen Verordnung über den kommunalen Finanzausgleich profitieren.
Ausgangspunkt für die Änderung war ein Rechtsstreit um die Einnahmen aus der Gewerbesteuer von gemeindefreien Gebieten. Das trifft vor allem auf Offshore-Windkraftanlagen in der Deutschen Bucht zu, die zwar zum Land Niedersachsen gehören, aber keiner einzelnen Gemeinde zugeordnet sind. Bislang hatte das Land über eine Verordnung die Gewerbesteuer für diese Gebiete erhoben. Der Bundesfinanzhof hatte diese Regelung 2024 gekippt. Statt des Landes sollte eine oder mehrerer Kommunen diese kommunale Steuer erheben dürfen. Das Land bestimmte dafür nun Wilhelmshaven.